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02.11.2023

Teilnahmebedingungen - Street Gigs

1. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

2.Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Telekom Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn.

3. Die Teilnahme ist unabhängig vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung.

4. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnehmerbedingungen und die Datenschutzhinweise.

5. Teilnahmeschluss ist der 09.11.2023, 0 Uhr. Die Art und Weise der Teilnahmemöglichkeiten und Gewinnmöglichkeit sind unter LINK abrufbar.

6. Die Gewinner werden unter den Teilnehmern verlost. Die Gewinner werden per E-Mail oder telefonisch rechtzeitig vor dem Konzert benachrichtigt.

7. Kann der Gewinner nicht ermittelt oder telefonisch erreicht werden, behält sich der Veranstalter vor, einen Ersatzgewinner zu ziehen. In diesem Fall erlischt der Gewinnanspruch.

8. Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder Tausch des Gewinns ist nicht möglich. Der Weiterverkauf ist verboten. Kann der Gewinner den Konzerttermin nicht wahrnehmen, entfällt der Gewinnanspruch. Der Gewinner akzeptiert notwendige Änderungen des Gewinns, die durch andere außerhalb des Einflussbereichs der am Gewinnspiel beteiligten Firmen liegenden Faktoren bedingt sind.

9. Die Entscheidungen der Telekom Deutschland GmbH sind endgültig.

10. Die Telekom Deutschland GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn irgendwelche Schwierigkeiten auftreten, die die Integrität des Gewinnspiels gefährden.

11. Die Telekom Deutschland GmbH behält sich ferner das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen auch unangekündigt zu ändern.

12. Für den Konzertbesuch gilt zudem die Hausordnung des RSO.BERLIN.

13. Eine Teilnahme ist nur einmalig pro Person zulässig. Dies gilt auch bei mehreren Accounts.

14. Mitarbeiter der Telekom Deutschland und sonstiger Unternehmen des Konzerns der Deutsche Telekom AG sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

15. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist Telekom Deutschland GmbH berechtigt, Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von dem Gewinnspiel auszuschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen vor, sowie bei vollendeter oder versuchter Manipulation der Gewinnspiele oder versuchter Störung oder Beeinflussung des ordnungsgemäßen Gewinnspielablaufs. In diesen Fällen können ggf. noch nachträglich Gewinne aberkannt werden.

16. Sofern auf Grund von Hygienekonzepten, weitere Vorgaben seitens des Veranstalters oder einer Behörde gemacht werden, sind diese zu Berücksichtigen.

17. Im Falle des Gewinns ist für die Einlasskontrolle zum Konzert, ein gültiger Lichtbildausbild (Personalausweis) vorzuhalten.